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Schulfahrten- Konzept.
Inkraftsetzung der Hausordnung ab 27.02.2006
Hausordnung
Grundsätze:
Unser Goethe-Schiller-Gymnasium ist Aufenthaltsort für viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Damit sich jeder wohl fühlt ist es deshalb wichtig, aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich mit Toleranz, Respekt und Verantwortung zu begegnen.
Die vorliegende Hausordnung soll die Grundlage für das Zusammenleben in unseren Häusern bilden und dazu beitragen, unnötige Konflikte zu vermeiden. Außerdem soll sie dafür sorgen, dass eine möglichst günstige Lernatmosphäre vorherrscht.
Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die andere Menschen belästigen, beleidigen oder ihnen Schaden zufügen. Auch die Schulgebäude, das Schulgelände sowie die Unterrichtsräume bzw. das Mobiliar werden angemessen genutzt und nicht verschmutzt oder beschädigt.
Allgemeine Regelungen:
- Jeder hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit und die Achtung seines Eigentums. Intolerante oder gar rassistische Äußerungen (verbal oder visuell) und jede Form des Mobbings werden von allen SchülerInnen und LehrerInnen nicht zugelassen. Das Eigentum der Mitschüler ist zu achten, bei mutwilligen Beschädigungen haftet der Verursacher.
- Die schulorganisatorischen Verpflichtungen, wie z.B. pünktlicher Unterrichtsbeginn, das Mitbringen aller Unterrichtsmaterialien, die Rückgabe von Schuleigentum und das termingerechte Beibringen der Entschuldigungen sind selbstständig zu erfüllen. Spätestens 5 Minuten vor Beginn der 1. Unterrichtsstunde haben sich alle SchülerInnen und LehrerInnen vor dem entsprechenden Unterrichtsraum einzufinden.
- Der Besitz von Alkohol, Drogen sowie von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist in der Schule verboten. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht generelles Rauchverbot.
- Garderoben werden an die vorgesehenen Haken auf den Fluren gehängt. Wertsachen sind aus den Taschen zu entfernen. Bei Beschädigung haftet der Verursacher. Während des Unterrichts sind mobile Telefone ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.
- In den großen Pausen nutzen alle Schülerinnen und Schüler im Haus II den Schulhof als Aufenthaltsort, im Haus 1 dienen außerdem der untere und der mittlere Flur als Aufenthaltsmöglichkeit.
- Die Treppen und der Fußboden dienen nicht als Sitzmöglichkeiten und sind daher von allen frei zu halten. Ebenso ist das Sitzen oder Liegen auf den Fensterbänken verboten.
- Das Verlassen des Schulgeländes in Pausen und Freistunden ist nur den Schülern der Sekundarstufe II gestattet. Ausnahmen sind nur der unterrichtlich bedingte Schulgebäudewechsel bzw. die Teilnahme an der Schulspeisung. In diesen Fällen ist der kürzeste Weg zum Nachbargebäude zu nutzen.
- Das Befahren des Schulgrundstücks ist nur Versorgungsfahrzeugen gestattet. Fahrräder werden von Schülerinnen und Schülern, sowie von Lehrkräften ab Schulhofeinfahrt zu den vorgesehenen Standorten geschoben.
- In den Pausen werden, sofern das Wetter es zulässt, die Räume durchgelüftet. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Bänke gestellt.
- Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes durch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I erfolgt nur durch den Hofeingang.
- Auf Grund erhöhter Unfallgefahr ist der Bereich vor dem Hofeingang (Bürgersteig und Fahrradweg) vor allem nach Schulschluss frei zu halten.
- Für die Benutzung der Turnhalle ist die Hallenordnung verbindlich.
Formuliert und mitgetragen durch die Vertreter der Schüler, Eltern und Lehrer unserer Schule und in der Schulkonferenz vom 20.02.2006 beschlossen.